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  1. Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit 2009 verpflichtet, ihren Mitgliedern auf Wunsch vergünstigte Hausarzttarife, Tarife mit Selbstbeteiligung und Tarife mit Kostenerstattung anzubieten. Krankenkassen, die besonders kostengünstig wirtschaften, dürfen ihren Versicherten Beitragsrückerstattungen und andere finanzielle Vergünstigungen gewähren.
  2. Grundlagen und Beiträge der Pflegeversicherung Ab dem 01. Januar 1995 gilt die Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland als Pflichtversicherung. Somit ist jeder deutsche Bürger verpflichtet, Mitglied in einer Pflegeversicherung zu sein.

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