Mieter haben einen rechtlichen Anspruch auf einen einwandfreien Zustand ihrer Mietwohnung. Wenn gravierende Mängel auftreten, dürfen sie die Miete mindern, um den Vermieter zum schnellen Handeln zu zwingen. Die Höhe der zulässigen Mietminderung ist abhängig vom Einzelfall, die Urteilssammlung der Kanzlei Kotz bietet hier eine grobe Richtschnur für alle Betroffenen.
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