Die Mitarbeiterkontrolle ist ein probates Mittel um private Telefonate, privates Surfen im Internet und Diebstahl am Arbeitsplatz zu unterbinden. Arbeitgeber können zu diesem Zweck Telefonate aufnehmen, Videoüberwachungen installieren oder Taschenkontrollen durchführen. Wichtig: Die Arbeitnehmer müssen diesen Maßnahmen zustimmen, anderenfalls stellen sie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Am besten die Mitarbeiterkontrolle wird bereits im Arbeitsvertrag verbindlich vereinbart.