Arbeitnehmer sollten sich mit einer Kündigung nicht einfach abfinden, sondern ihre Rechte wahrnehmen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das Schreiben auf formale und inhaltliche Fehler überprüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In jedem Fall empfiehlt sich die umgehende Meldung bei der Agentur für Arbeit um Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erheben.