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Arbeitnehmer können sich gegen unbegründete Abmahnungen mit Hilfe des Betriebsrates oder durch Einschalten eines Anwalts zur Wehr setzen. Vor dem Arbeitsgericht kann auf Rücknahme der Abmahnung geklagt werden.
Nach einem Verkehrsunfall gilt es kühlen Kopf zu bewahren. Die Unfallstelle muss mit einem Warndreieck kenntlich gemacht werden. Gibt es Verletzte, sind Polizei und gegebenenfalls der Notarzt unverzüglich zu informieren.