Der Begriff Finanzberater ist gesetzlich nicht geschützt, und deswegen durfte bisher jeder, der über eine Gewerbeanmeldung und eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung verfügt, eine Finanzberatung durchführen. Das rief in den letzten Jahren viele Verbraucherschützer auf den Plan, da man keine Garantie hatte, einem qualifizierten und vertrauenswürdigen Berater gegenüberzusitzen.