Arbeitnehmer können sich gegen unbegründete Abmahnungen mit Hilfe des Betriebsrates oder durch Einschalten eines Anwalts zur Wehr setzen. Vor dem Arbeitsgericht kann auf Rücknahme der Abmahnung geklagt werden.
Im Zuge einer Kündigung können Arbeitnehmer unter Umständen von einer satten Abfindung profitieren. Dies gilt insbesondere nach langjähriger Betriebszugehörigkeit und bei Arbeitnehmern die Bestandsschutz genießen.