Soziale Medien setzen sich in Unternehmen durch. Rund drei Viertel der Dax-30-Unternehmen twittern inzwischen, und knapp zwei Drittel von ihnen sind auf der Videoplattform Youtube vertreten, hat eine Untersuchung an der Fachhochschule Mainz ergeben. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie der Universität Oldenburg mit dem Internetunternehmen Construktiv (PDF).
Die Speicherung von illegalen Medien wie Filmen auf diesen Speicherplätzen ist gesetzlich verboten, es sei denn das Urheberrecht wird nicht verletzt, da man die entsprechenden Filme im Geschäft gekauft hat und diese weiterhin besitzt. Bei neuen Kinofilmen ist diese Art von Urheberrechtsverletzung unumgänglich, denn Kinofilme sind in der Regel nicht im Geschäft erhältlich.
Das Herunterladen oder der Stream von urheberrechtlich geschützten Material ist seit geraumer Zeit verboten und strafbar. Früher wurde lediglich das Hochladen von geschützten Werken strafrechtlich verfolgt.