Die Speicherung von illegalen Medien wie Filmen auf diesen Speicherplätzen ist gesetzlich verboten, es sei denn das Urheberrecht wird nicht verletzt, da man die entsprechenden Filme im Geschäft gekauft hat und diese weiterhin besitzt. Bei neuen Kinofilmen ist diese Art von Urheberrechtsverletzung unumgänglich, denn Kinofilme sind in der Regel nicht im Geschäft erhältlich.
Das Herunterladen oder der Stream von urheberrechtlich geschützten Material ist seit geraumer Zeit verboten und strafbar. Früher wurde lediglich das Hochladen von geschützten Werken strafrechtlich verfolgt.
Soziale Medien setzen sich in Unternehmen durch. Rund drei Viertel der Dax-30-Unternehmen twittern inzwischen, und knapp zwei Drittel von ihnen sind auf der Videoplattform Youtube vertreten, hat eine Untersuchung an der Fachhochschule Mainz ergeben. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie der Universität Oldenburg mit dem Internetunternehmen Construktiv (PDF).
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Jede Menge Spaß im Netz? Gibt es hier! Auf der Seite www.funlifeblog.com finden Sie spaßige Sachen, von Witzen und trockenem Humor bis hin zu lustigen Videos von Youtube oder Myvideo. Im Blog können auch Sie etwas dort hinterlassen.
Ich liebe dieses Video-Thema und hoffe euch wird es ebenso gefallen, also fügt das Video als Favorit hinzu und gebt alle dem Vi ...
Youtube Adventskalender 2011 - 12. Türchen
YouTube hat einige Konkurrenz. Das Konzept, jedem Internetuser ein Portal fuer seine privaten Videos
Den 10-Minuten-Mix der “selbstgebauten Fickmaschine” gibt`s hier: http://www.youtube.com/watch?v=WuHjdhRhQkc.
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