Mit der BGV A3 ist die Pruefpflicht fuer elektrische Anlagen sowie ortsfeste und ortsveraenderliche elektrische Betriebsmittel festgeschrieben. Anhand einer Gefaehrdungsbeurteilung lassen sich Pruefart, -umfang und -frist ermitteln.
Bei der Pruefung handgefuehrter elektrischer Betriebsmittel nach VDE 0701-0702 wird auch das Typenschild auf Lesbarkeit geprueft. Dabei herrscht oftmals Unsicherheit darueber, inwieweit Angaben auf einem Typenschild vorhanden sein muessen und ob eine Fabriknummer angebracht sein muss.