
Die Verjährungsfristen sind im Strafrecht sehr unterschiedlich, sie unterscheiden sich vor allem nach der angedrohten Freiheitsstrafe der Tat. Abgesehen von Mord verjähren alle Straftaten.

Ich bin mit meiner Liebe
vor Gott gestanden,
und stellte diese Triebe
zu seinen Handen.
Ich bin von diesen Trieben
nun unbetreten:
Ich ...

Eine unglaubliche Alkoholiker-Versammlung,
die teilweise ganz ordinär nach Schnaps stinkt.
Wenn man Tag und Nacht und sieben Tage in ...