In einem Verkaufsraum werden mit Zustimmung des Betriebsrats drei Wochen lang heimlich Videoaufnahmen angefertigt. Dass die Filialleiterin Zigaretten gestohlen hat, ist auf den Aufnahmen recht deutlich zu sehen. Dennoch hat das Bundesarbeitsgericht Skrupel, die Kuendigung des Arbeitgebers zu bestaetigen, und verweist die Angelegenheit nochmals an die vorherige Instanz. Wie kann das sein? Ist Datenschutz am Ende doch Taeterschutz?
Videoueberwachung stand oft im Fokus der Presse. So passte es, dass im August 2008 das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich mit der Frage der Videoueberwachung von Arbeitnehmern beschaeftigte und eine wichtige Entscheidung zum Datenschutz im Betrieb traf.