
Die Checkliste hilft Ihnen bei der Pruefung, ob bei dem Verfahren „Ausscheidende Mitarbeiter“ bereits an alles gedacht wurde, um ein Mitnehmen vertraulicher Daten zu verhindern.

Von vielen Unternehmen uebersehen: Mit der betrieblichen Nutzung privater Geraete halten auch private Anwendungen Einzug, die die Mitarbeiter unerlaubt im Unternehmen nutzen. Wer also nur das Phaenomen "BYOD" (Bring your own Device) auf Geraeteebene geregelt hat, muss nachlegen!