Obwohl er schriftlich mitgeteilt hatte, dass er keine Postwurfsendungen in seinem Briefkasten wuenscht, erhielt der Klaeger insgesamt acht weitere Ausgaben der Werbesendung. Also zog er vor Gericht. Die Berufung bestaetigte ihm, dass er nicht verpflichtet ist, einen „Werbung, nein danke“-Aufkleber an seinem Briefkasten anzubringen.