Ein Unternehmen wird von der Datenschutzaufsicht aufgefordert, Auskunft darueber zu erteilen, ob es bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet hat. Als das Unternehmen die Auskunft verweigert, verhaengt die Aufsicht ein Bussgeld. Kurz darauf taucht die Datenschutzbehoerde vor Ort auf und moechte Einsicht in die Unterlagen nehmen, die in dieser Angelegenheit im Unternehmen vorhanden sind. Als sich das Unternehmen weigert, wird deswegen ebenfalls ein Bussgeld verhaengt. Lesen Sie, warum das erste Bussgeld vor Gericht voraussichtlich Bestand hat, das zweite dagegen nicht.